Fischereigesellschaft Innsbruck

Sind Fischer "Anrainer"?

11.04.2015, Am Wasser

Mit einem klaren „Ja“ beantwortet Dr. Ingrid Köhler die Frage, ob wir Fischereiausübungsberechtigte als Anrainer im Sinne des Gesetzes gelten. Ihre Argumentation ist in den kürzlich erschienenen Mitteilungen „Fisch und Gewässer“ des Österreichischen Kuratoriums für Fischerei und Gewässerschutz veröffentlicht. Siehe unten stehendes PDF.

Wir dürfen also ganz legal Wege befahren, auf denen ein Fahrverbotsschild mit dem Zusatz „Ausgenommen Anrainer“ aufgestellt ist. Da es sich bei solchen Wegen entlang der Ufer oft um beliebte Fahrrad- oder Spazierwege handelt, ist selbstverständlich eine möglichst defensive Fahrweise angesagt. Außerdem kann die Frage des Parkplatzes kritisch sein. Eine Absprache mit dem Bauern, an dessen Feldrand oder Stadel das Auto abgestellt wird, ist jedenfalls zu empfehlen.