10.12.2016, Am Wasser
Eine Gewässerverschmutzung ist ein Umweltvergehen, bei dem jedenfalls die Polizei einzuschalten ist. Also sofort die nächstliegende Polizeidienststelle (Servicenummer 059-133) anrufen, allenfalls die europäische Notrufnummer 112. Der Zeitfaktor spielt eine erhebliche Rolle! Bis die Polizei eintrifft, können wichtige Beweismittel bereits „den Bach hinunter“ sein. Wenn der Verursacher nicht ausgeforscht werden kann, ist auch kein Schadenersatz einklagbar.
Daher ist es sinnvoll, von einem verschmutzten Gewässer möglichst rasch selber Beweise zu sichern, eine Gewässerprobe zu entnehmen und allenfalls tote Fische zu bergen, um alles der Polizei zu übergeben.
1. Beweise sichern!
An Ort und Stelle mit dem Handy aufgenommene Fotos und Videos können wertvolle Hinweise liefern. Vielleicht lässt sich auch der Ursprung der Verunreinigung feststellen bzw. die Stelle der Einleitung ins Gewässer. Unbedingt festhalten: Wie zeigt sich die Verschmutzung (Schaum, Verfärbung, Ölfilm, Geruch)? Wo wurden wie viele tote Fische gesehen?
2. Tote Fische bergen!
Möglichst mehrere unterschiedliche Exemplare, am besten in Stoff eingeschlagen sammeln, kühlen, aber nicht einfrieren! Offensichtliche Schäden (Haut, Kiemen…) zusätzlich fotografieren.
3. Gewässerprobe entnehmen!
1,5 Liter in eine saubere Glasflasche (nicht Plastik!) abfüllen und unbedingt darauf achten, dass die Verschmutzung (z.B. an der Oberfläche schwimmend) in der Probe enthalten ist. Nachfolgende Erwärmung, z.B. durch Sonnenbestrahlung vermeiden, Probe gekühlt aufbewahren.
Für den Bezirk Innsbruck-Stadt/Land gibt es einen kompetenten Ansprechpartner mit Klaus Stern bei der Polizei Wattens, Tel. 059 1337 128100, pi-t-wattens@polizei.gv.at. Natürlich sollte auch möglichst rasch ein Aufsichtsfischer bzw. die Fischereigesellschaft informiert werden.